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Elektrische Arbeitssicherheit

Elektriker, EFK, Überprüfung, ob der Sicherungskasten korrekt funktioniert, Installation neuer Kabel Bildautor: Michal Jarmoluk Eine grundlegende Voraussetzung für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist deren sichere Ausführung entsprechend geltender Sicherheitsregeln. Unabhängig von der Art der auszuführenden Arbeit und der Qualifikation des ausführenden Personals - ob Elektrofachkraft (EFK) oder Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) - muss die Arbeit in einer Weise organisiert werden, die eine Einhaltung geltender Regeln und Vorschriften ermöglicht und sicherstellt.

Die europaweit mindestens einzuhaltenden Vorschriften für die Durchführung elektrischer Arbeiten sind in der EN 50110 angegeben. Je nach Land können darüber hinausgehende Regeln Anwendung finden. So müssen auch in Deutschland verschärfte Vorschriften eingehalten werden.


DGUV - The German Social Accident Insurance logo Die wichtigsten Vorschriften für sicheres Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen sind in der DGUV Vorschrift 3 und in der DIN VDE 0105-100, "Betrieb von elektrischen Anlagen", angegeben. Diese gelten zusätzlich zu den allgemeingültigen Vorschriften der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).


Die Verantwortung für die Sicherheit bei Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen, obliegt dem Arbeitgeber, welcher zu jeder Zeit sicherstellen muss, dass diejenigen, die die Arbeiten ausführen, durch Sicherheitsunterweisungen und Trainings ausreichend qualifiziert und instruiert sind. Gemäß DGUV V1 sollte mindestens jährlich eine Unterweisung stattfinden, wobei Sicherheitsunterweisungen öfter stattfinden sollten, sofern dies für eine sichere Durchführung der Arbeiten notwendig ist.